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Education students (Lehramt)

The LPO I requires some teacher qualification degree students to attain a certain level of knowledge in foreign languages. Registration and examination regulations are the same as those of “Students of all disciplines”.

Additional information about foreign language requirements in either the old or new LPO I, can be found at “Münchener Zentrum für Lehrerbildung”.

Nähere Auskunft darüber, sowie eine Gegenüberstellung der geforderten Fremdsprachenkenntnisse in alter und neuer LPO I, erhalten Sie auf der Website des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.

Die folgende Tabelle gibt Auskunft darüber, in welchen Sprachkursen Sie die verschiedenen Niveaus erreichen können.

LPO IGERFranzösisch

Italienisch

Spanisch

Portugiesisch

Schwedisch

Russisch

Polnisch

Chinesisch

Norwegisch (nur bis A1)

Arabisch

Türkisch

Japanisch (2-std. SpraZ-Kurse)

Niederländisch

Tschechisch

Englisch
GrundkenntnisseA1 Stufe I (2 SWS) an Münchner Volkshochschule; keine Abschlussprüfung

Stufe II (2 SWS) an LMU

Stufe I (4 SWS)

(A1 in einem Semester möglich)

Stufe I

(2 SWS)

Stufe II

(2 SWS)

Stufe I (2 SWS)

Stufe II (2 SWS)

„Verbindliches Selbstlernen Englisch“, Stufe I

(4 SWS)

KenntnisseA2 Stufe III (2 SWS) Stufe II (4 SWS)   Stufe III (2 SWS) „Verbindliches Selbstlernen Englisch“,

Stufe II (4 SWS)

Gesicherte KenntnisseB1 Stufe IV (2 SWS) Stufe IV (2 SWS) Stufe III (2 SWS)
Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (gemäß § 36 Abs. 1 Nr.2 und § 38 Abs. 1 Nr. 4 LPO I vom 13.03.08)B2         Stufe IV (2 SWS)

In jedem Sprachkurs wird ein Übungsschein ausgestellt, der vom Prüfungsamt jederzeit anerkannt wird; er „verfällt“ also nicht.
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Informationen für Studierende, die ENGLISCH B2 nachweisen müssen

(Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 2 und § 38 Abs. 1 Nr. 4 LPO I vom 13.03.08 ist als Zulassungsvoraussetzung für das Fach Didaktik der Grundschule und das Fach Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule die fremdsprachliche Qualifikation in Englisch auf dem Niveau B2 nachzuweisen.)

Einstufungstest VOR Kursanmeldung:

Vor dem Kursbesuch müssen Sie am verpflichtenden Einstufungstest teilnehmen, welcher immer zu Beginn der Semesterferien und kurz vor Semesterbeginn im Multimedia-Sprachlabor angeboten wird und zwei Semester lang gültig ist. Zu dem Einstufungstest brauchen Sie sich nicht anzumelden. Die erreichte Niveaustufe wird Ihnen gleich nach Testende mitgeteilt. Das Einstufungstest-Ergebnis dient nur dazu, Sie in einen Englischkurs Ihrer Niveaustufe einzustufen. Es gilt NICHT als Sprachnachweis der entsprechenden Niveaustufe; diesen erhalten Sie nur nach erfolgreichem Kursbesuch.

Kurswahl je nach Ergebnis im Einstufungstest:

Je nachdem, welches Niveau Sie erreicht haben, haben Sie die folgenden Möglichkeiten des Kursbesuchs:

  • Niveau I (A1) oder Niveau II (A2): Teilnahme am „Verbindlichen Selbstlernen Englisch“; bei erfolgreicher Teilnahme Aufstieg in nächsthöhere Stufe.
  • Niveau III (B1): Teilnahme an einem Präsenzkurs „English for Academic Purposes III (B1)“ oder am „Verbindlichen Selbstlernen Englisch“. Bei erfolgreicher Teilnahme (mit mindestens Note 2,3) Aufstieg in nächsthöhere Stufe.
  • Niveau IV (B2): Teilnahme an einem Präsenzkurs dieser Stufe, z.B. „English for Academic Purposes IV (B2)“, „Academic Writing IV (B2)“, „Business English IV (B2)“, oder am „Verbindlichen Selbstlernen Englisch“. Nach erfolgreichem Kursbesuch (mindestens Erreichen der Note 4,0) erhalten Sie einen Übungsschein, der das Niveau B2 nachweist. Dieser wird vom Prüfungsamt jederzeit anerkannt; er „verfällt“ also nicht.
  • Niveau V (C1): Teilnahme an einem Präsenzkurs dieser Stufe oder am „Verbindlichen Selbstlernen Englisch“. Nach erfolgreichem Kursbesuch (mindestens Erreichen der Note 4,0) erhalten Sie einen Übungsschein, der das Niveau C1 nachweist, worin B2 eingeschlossen ist. Der Übungsschein wird vom Prüfungsamt jederzeit anerkannt; er „verfällt“ also nicht.

  • Niveau VI (C2): Teilnahme am Präsenzkurs dieser Stufe. Nach erfolgreichem Kursbesuch (mindestens Erreichen der Note 4,0) erhalten Sie einen Übungsschein, der das Niveau C2 nachweist, worin B2 eingeschlossen ist. Der Übungsschein wird vom Prüfungsamt jederzeit anerkannt; er „verfällt“ also nicht.

Achtung: Nur in SEMESTERkursen können Sie B2 erreichen; die Ferienkurse sind lediglich Auffrischungskurse.